Kommt Ihnen eine Inkasso-Forderung falsch vor – etwa eine bereits bezahlte Rechnung –, ignorieren Sie sie nicht, sondern klären Sie sie. Die meisten Fälle lassen sich schnell auflösen. So gehen Sie vor und so erkennen Sie unseriöse Absender.

Nicht jede Inkasso-Forderung, die im Briefkasten landet, wirkt auf Anhieb nachvollziehbar. Mal ist die Rechnung längst bezahlt, mal betrifft sie eine Bestellung, an die Sie sich nicht erinnern, mal wirkt der Absender fragwürdig. In all diesen Fällen gilt: weder vorschnell zahlen noch das Schreiben ignorieren – sondern kurz prüfen und den Fall klären. Ein seriöser Inkassodienstleister hat kein Interesse daran, eine unbegründete Forderung zu verfolgen, und geht berechtigten Einwänden selbstverständlich nach. Dieser Beitrag zeigt, wann eine Forderung tatsächlich nicht besteht, wie Sie einen Einwand melden und wie Sie unseriöse Absender erkennen.

Wann eine Forderung tatsächlich nicht besteht

Bevor Sie reagieren, hilft ein prüfender Blick auf Rechnung, Vertrag und Kontoauszüge. In diesen Fällen kann eine Forderung ganz oder teilweise unbegründet sein:

  • Bereits bezahlt: Sie haben die Rechnung schon beglichen. Halten Sie den Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Überweisungsbeleg) bereit – Doppelbuchungen und Zuordnungsfehler kommen vor und sind schnell geklärt.
  • Nicht bestellt / kein Vertrag: Sie haben die Ware oder Leistung nie bestellt, oder es kam kein wirksamer Vertrag zustande.
  • Identitätsmissbrauch: Jemand hat unter Ihrem Namen bestellt. Hier sollten Sie zusätzlich Anzeige erstatten.
  • Betrag oder Empfänger falsch: Die Forderung wurde einer falschen Person zugeordnet oder enthält einen erkennbaren Fehler.

Trifft einer dieser Punkte zu, ist der schnellste Weg, sich direkt beim Inkassounternehmen zu melden und den Nachweis vorzulegen – dazu gleich mehr. Falls Sie unsicher sind, ob überhaupt eine Verjährung im Spiel sein könnte, sprechen Sie das Inkassounternehmen darauf an; ob und ab wann eine Forderung verjährt, erklärt der Ratgeber Verjährung von Forderungen.

Geht es Ihnen dagegen nur um die Höhe der Nebenkosten: Inkassokosten sind gesetzlich gedeckelt (§ 4 RDGEG) und lassen sich nachvollziehen. Wie sie sich zusammensetzen, zeigt der Beitrag Wie sich Inkassokosten zusammensetzen.

So melden Sie einen berechtigten Einwand

Wenn Sie einen der oben genannten Gründe haben, teilen Sie das dem Inkassounternehmen schriftlich und mit Nachweis mit – am besten per E-Mail oder Brief und stets unter Angabe Ihres Aktenzeichens. Sie brauchen dafür keine juristische Fachsprache; wichtig sind eine klare Schilderung und die passenden Belege. Eine sachliche Formulierung kann so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] habe ich Ihr Schreiben über [Betrag] € erhalten. Nach meinen Unterlagen ist diese Forderung nicht (mehr) offen, weil [Grund: z. B. „ich die Rechnung bereits am [Datum] vollständig bezahlt habe – Nachweis anbei" / „ich die genannte Leistung nie bestellt habe"].
Ich bitte Sie, den Vorgang zu prüfen, und füge die entsprechenden Nachweise bei. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Kontakt].
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Datum]

Legen Sie vorhandene Belege bei und bewahren Sie eine Kopie auf. Ein seriöser Dienstleister prüft Ihren Einwand und korrigiert oder stoppt die Forderung, wenn er begründet ist. Umgekehrt lässt sich so auch schnell klären, wenn doch alles seine Richtigkeit hat – etwa weil eine Zahlung einem falschen Vorgang zugeordnet war.

Seriöses Inkasso von Betrug unterscheiden

Ein echtes Inkassoschreiben ist kein Grund zur Panik – ein gefälschtes aber ein Grund zur Vorsicht. Unseriöse Absender setzen auf Druck und Zeitnot, damit Sie zahlen, bevor Sie prüfen. Diese Merkmale helfen bei der Einordnung:

Seriöses InkassoWarnsignale für Betrug
Nennt Gläubiger, Forderungsgrund, Rechnungsnummer und -datum konkretBleibt vage; kein nachvollziehbarer Grund für die Forderung
Führt Registrierung nach RDG und Aufsichtsbehörde anKeine oder erfundene Registerangaben
Setzt angemessene Fristen, bleibt sachlichDroht sofort mit Haftbefehl, Pfändung oder Strafanzeige
Konto lautet auf das Inkassounternehmen selbstZahlung auf Privatkonto, ins Ausland oder per Gutschein/Krypto

Der entscheidende Test: Prüfen Sie, ob der Absender wirklich ein registrierter Inkassodienstleister ist. Jedes seriöse Unternehmen ist nach dem RDG im öffentlichen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und dort für jedermann online abrufbar. Seit dem 1. Januar 2025 stehen registrierte Inkassodienstleister zudem unter der Aufsicht des Bundesamts für Justiz (BfJ). Findet sich der angebliche Absender dort nicht wieder, ist höchste Vorsicht geboten.

Im Register prüfen

Suchen Sie den vollständigen Firmennamen im Rechtsdienstleistungsregister. Stimmen Name, Anschrift und Kontaktdaten nicht mit dem Schreiben überein oder fehlt der Eintrag ganz, sollten Sie nicht zahlen und den Vorgang gegebenenfalls der Polizei sowie dem Bundesamt für Justiz melden. Einen allgemeinen Überblick zum richtigen Verhalten gibt Inkassoschreiben erhalten – was tun?

Was nach Ihrer Rückmeldung passiert

Melden Sie einen begründeten Einwand, prüft das Inkassounternehmen den Vorgang. Typischerweise ergibt sich einer dieser Verläufe:

  • Der Fall wird korrigiert oder eingestellt: Ist die Forderung tatsächlich unbegründet – etwa weil bereits bezahlt wurde –, wird sie zurückgenommen oder angepasst.
  • Die Forderung wird belegt: Legt das Inkassounternehmen Vertrag, Lieferschein oder Zahlungshistorie vor und erweist sich die Forderung als berechtigt, ist die zügige Zahlung oder eine Ratenzahlung meist der günstigste Weg, die Sache abzuschließen.
  • Gerichtliche Klärung: Bleibt der Fall strittig, kann er über das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) geklärt werden. Erhalten Sie einen Mahnbescheid in einem gelben Umschlag vom Amtsgericht, gelten dessen eigene, gesetzliche Fristen – reagieren Sie darauf in jedem Fall fristgerecht.

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CREDARIA ist ein registrierter und geprüfter Inkassodienstleister. Kommt Ihnen etwas unklar vor, klären wir das direkt mit Ihnen – transparent und ohne Druck. Sehen Sie Ihre Forderung online ein oder melden Sie Ihren Einwand mit Nachweis.

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Hinweis

Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei komplexen oder streitigen Fällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder eine Verbraucherzentrale.

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CREDARIA Redaktion

Fachredaktion Forderungsmanagement bei CREDARIA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Stand: 1. Juli 2026. Angaben zu Zinssätzen und gesetzlichen Werten ohne Gewähr – bitte tagesaktuell prüfen.