Konditionen in Klartext
Die meisten Inkassoanbieter verstecken ihre Preise hinter einem Vertriebsgespräch. Wir nicht. Hier steht, was Sie zahlen – und was nicht.
Keine Grundgebühr
Keine Einrichtungsgebühr, keine Mitgliedschaft, keine monatlichen Fixkosten. Sie zahlen nicht dafür, dass Sie uns beauftragen.
Der Schuldner zahlt
Die Kosten des Verzugs trägt grundsätzlich der Schuldner (§§ 280, 286 BGB). Bei erfolgreichem Einzug bleibt Ihre Hauptforderung für Sie.
Fair im Misserfolg
Ist eine Forderung nachweislich uneinbringlich, rechnen wir fair und nachvollziehbar ab – ohne böse Überraschungen.
Wie sich Inkassokosten zusammensetzen
Als registrierter Inkassodienstleister sind unsere Gebühren gesetzlich gedeckelt: Wir dürfen nicht mehr verlangen als ein Rechtsanwalt (§ 4 RDGEG, gekoppelt an das RVG). Die Höhe richtet sich nach dem Forderungsbetrag und dem Aufwand.
- Schnellzahler (Zahlung binnen 2 Wochen): reduzierte 0,5-fache Gebühr
- Regelfall außergerichtliches Inkasso: bis 0,9-fache Gebühr
- Schwierige Fälle: bis 1,3-fache Gebühr
- Auslagenpauschale: 20 % der Gebühr, höchstens 20 €
Diese Kosten sind Teil des Verzugsschadens und damit vom Schuldner zu tragen.
Was ist Ihre Forderung wert?
Berechnen Sie in Sekunden die voraussichtlichen Inkassokosten und Ihren Rückfluss.
Zum Inkassokosten-RechnerDie konkrete Vergütung hängt vom Einzelfall ab und wird vor Beauftragung transparent mit Ihnen besprochen. Die genannten Gebührensätze bilden den gesetzlichen Rahmen nach RVG (Stand: KostBRÄG 2025) ab.