Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Der folgende Text ist ein Rahmenentwurf und sollte vor dem Live-Gang anwaltlich geprüft und an Ihre konkreten Prozesse und Konditionen angepasst werden.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Mahn & Rot GmbH (nachfolgend „CREDARIA“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Mandant“) über die Erbringung von Inkasso- und Forderungsmanagement-Dienstleistungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
CREDARIA übernimmt im Auftrag des Mandanten den außergerichtlichen und – nach gesonderter Beauftragung – gerichtlichen Einzug von Forderungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen wie Bonitäts- und Adressermittlung. CREDARIA ist als registrierter Inkassodienstleister nach dem RDG tätig.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant übermittelt CREDARIA alle zur Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen (insbesondere Rechnung, Vertrag, Mahnhistorie) und versichert, dass die übergebene Forderung berechtigt, fällig und nicht bestritten ist.
§ 4 Vergütung
Die Vergütung von CREDARIA richtet sich nach der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung. Die Inkassokosten sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gekoppelt und im Rahmen des Verzugsschadens grundsätzlich vom Schuldner zu tragen. Einzelheiten werden vor Beauftragung transparent vereinbart.
§ 5 Auskehrung
Eingezogene Beträge werden nach Verrechnung mit fälligen Kosten an den Mandanten ausgekehrt. Über den Stand der Bearbeitung informiert das Mandanten-Portal.
§ 6 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der geltenden Datenschutzgesetze.
§ 7 Haftung
CREDARIA haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CREDARIA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.