Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten rund um Inkasso, Kosten und Ablauf – auf den Punkt gebracht.
Was kostet mich die Beauftragung von CREDARIA?
In der Regel nichts. Es gibt keine Grundgebühr und keine Mitgliedschaft. Die Kosten des Verzugs – dazu zählen die Inkassokosten – trägt grundsätzlich der Schuldner (§§ 280, 286 BGB). Bei erfolgreichem Einzug bleibt Ihre Hauptforderung für Sie.
Ab wann sollte ich eine Forderung übergeben?
Als Faustregel gilt: nach der zweiten erfolglosen Mahnung. Je früher Sie handeln, desto höher ist die Beitreibungsquote und desto weiter ist die Verjährung entfernt. Bei Geschäftskunden tritt der Verzug automatisch 30 Tage nach Rechnung ein.
Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
Idealerweise die Rechnung, den zugrunde liegenden Vertrag oder Auftrag sowie bereits versendete Mahnungen. Je vollständiger die Belege, desto schneller können wir starten. Sie können alles direkt beim Übergeben der Forderung hochladen.
Wie schnell sehe ich Ergebnisse?
Oft zahlt der Schuldner schon nach der ersten professionellen Ansprache. Den Status jeder Forderung sehen Sie jederzeit in Echtzeit in unserem Mandanten-Portal.
Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlt?
Dann leiten wir die gerichtlichen Schritte ein: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und – falls nötig – die Zwangsvollstreckung. Erwirkte Titel überwachen wir bis zu 30 Jahre.
Ist CREDARIA ein seriöses Inkassounternehmen?
Ja. CREDARIA ist die Marke der Mahn & Rot GmbH, eines nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierten Inkassodienstleisters unter Aufsicht des Bundesamts für Justiz. Die Registrierung können Sie im öffentlichen Rechtsdienstleistungsregister prüfen.
Schadet Inkasso meiner Kundenbeziehung?
Nicht bei uns. Wir kommunizieren fair und lösungsorientiert. Eine respektvolle Ansprache führt erfahrungsgemäß schneller zur Zahlung und erhält die Geschäftsbeziehung – anders als eine reine Drohkulisse.
Können Sie auch Forderungen gegen Privatpersonen einziehen?
Ja, wir bearbeiten sowohl Forderungen gegen Unternehmen (B2B) als auch gegen Privatpersonen (B2C). Bei Verbrauchern gelten besondere Regeln, etwa zur Höhe der Inkassokosten – diese beachten wir selbstverständlich.
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